Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchung
- Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder Email erfolgen kann, reserviert der Gast verbindlich das Mietobjekt.
- Der Mietvertrag kommt entweder mit der Buchung auf Portalen wie bspw. www.booking.com oder auf der Webseite www.hochgamshuette.com oder mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages innerhalb 1 Woche zustande.
- Bei nicht fristgerechter Rücksendung des Vertrages behält sich der Vermieter vor, das Objekt anderweitig zu vermieten.
- Die Buchung erfolgt für den buchenden Gast auch für alle angemeldeten Personen und er haftet auch für diese Mitreisenden.
Mietpreis
- Der Mietpreis beinhaltet ausschließlich die Miete für das einzelne Objekt ohne Nebenkosten.
- Die anfallenden Nebenkosten werden nach Verbrauch mit unserem Verwalter vor Ort abgerechnet. Details zu den Nebenkosten befinden sich unter https://www.hochgamshuette.com/jetzt-buchen in der Rubrik Nebenkosten.
Zahlung
- Gleichzeitig mit der Rücksendung Ihres unterschriebenen Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig.
- Der Restbetrag des Mietpreises ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Eine Zahlung mit Scheck ist nicht möglich.
- Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz.
Rücktritt
- Ein Rücktritt (Stornierung) ist jederzeit vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.
- Bei Nichtantritt der Reise bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet.
- Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die im Fall einer Stornierung für die anfallenden Kosten eintritt.
- Eine Umbuchung auf einen Ersatzmieter ist nach Absprache mit dem Vermieter und dessen Zustimmung generell möglich.
- Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter erhoben:
- bis 60 Tage vor Mietbeginnn: 25 % des Mietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Kaution
- Der Vermieter ist berechtigt bei Schlüsselübergabe durch den Verwalter eine Kaution zu verlangen.
- Schäden am Mietobjekt, die vom Mieter zu vertreten sind, berechtigen den Vermieter, dafür entsprechende Kosten von der Kaution abzuziehen.
- Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit wieder ausgezahlt oder mit den anfallenden Nebenkosten (bspw. Strom) verrechnet.
Pflichten des Mieters
- Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich Inventar und Grundstück pfleglich zu behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen.
- Während Ihres Aufenthaltes ist im Winter der Parkplatz (Carport) sowie der Zugang zum Haus eigenständig von Schnee und Eis frei zu halten (insbesondere die Treppen zur Hütte).
- Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt aufgeräumt, besenrein und frei von Müll zu hinterlassen (der Müll ist, in die dafür vorgesehenen Behälter, zu entsorgen; Glasmüll ist in den öffentlichen Glasmüll-Containern zu entsorgen [ca. 300m entfernt]). WICHTIG: Asche darf nicht in Kunststoffbehälter - Brandgefahr. Asche gehört in einen Metallbehälter.
- Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden.
- Ohne Genehmigung des Vermieters bleibt dem Verwalter das Recht vorbehalten, überzählige, nicht angegebene Mieter auszuweisen.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
- Bitte keinen Hunde-Kot im Haus und auf dem Grundstück hinterlassen.
- Aus hygienischen Gründen sollen sich die Haustiere nicht in den Schlafräumen aufhalten.
- Ankunft und Abfahrt gelten wie vorab vereinbart und erfolgen auf eigene Verantwortung.
- Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden. Alternativ ist ein angebotenes Wäschepaket.
- Eine Benutzung der Betten ist ohne Bettwäsche nicht erlaubt.
- Sollten Sie im Mietobjekt Beanstandungen feststellen, sind Sie verpflichtet, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Verwalter zu melden.
Pflichten des Vermieters
- Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Mietzeitraum bereitzustellen und alle gemachten Angaben einzuhalten.
- Änderungen von Ausstattung und Einrichtung bleiben dem Vermieter vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.
- Der Verwalter ist während Ihres Aufenthaltes nicht verpflichtet, das Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten.
Gerichtsstand
- Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Wohnsitzgericht des Vermieters zuständig (Leipzig/Deutschland).
- Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen im Übrigen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

