Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchung

  • Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder Email erfolgen kann, reserviert der Gast verbindlich das Mietobjekt.
  • Der Mietvertrag kommt entweder mit der Buchung auf Portalen wie bspw. www.booking.com oder auf der Webseite www.hochgamshuette.com oder mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages innerhalb 1 Woche zustande.
  • Bei nicht fristgerechter Rücksendung des Vertrages behält sich der Vermieter vor, das Objekt anderweitig zu vermieten.
  • Die Buchung erfolgt für den buchenden Gast auch für alle angemeldeten Personen und er haftet auch für diese Mitreisenden.

Mietpreis

  • Der Mietpreis beinhaltet ausschließlich die Miete für das einzelne Objekt ohne Nebenkosten.
  • Die anfallenden Nebenkosten werden nach Verbrauch mit unserem Verwalter vor Ort abgerechnet. Details zu den Nebenkosten befinden sich unter https://www.hochgamshuette.com/jetzt-buchen in der Rubrik Nebenkosten.

Zahlung

  • Gleichzeitig mit der Rücksendung Ihres unterschriebenen Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig.
  • Der Restbetrag des Mietpreises ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das angegebene Konto zu überweisen.
  • Eine Zahlung mit Scheck ist nicht möglich.
  • Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zum Rücktritt und zur Berechnung von Schadenersatz.

Rücktritt

  • Ein Rücktritt (Stornierung) ist jederzeit vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.
  • Bei Nichtantritt der Reise bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises verpflichtet.
  • Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die im Fall einer Stornierung für die anfallenden Kosten eintritt.
  • Eine Umbuchung auf einen Ersatzmieter ist nach Absprache mit dem Vermieter und dessen Zustimmung generell möglich.
  • Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter erhoben:
    • bis 60 Tage vor Mietbeginnn: 25 % des Mietpreises
    • 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
    • weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Kaution

  • Der Vermieter ist berechtigt bei Schlüsselübergabe durch den Verwalter eine Kaution zu verlangen.
  • Schäden am Mietobjekt, die vom Mieter zu vertreten sind, berechtigen den Vermieter, dafür entsprechende Kosten von der Kaution abzuziehen.
  • Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit wieder ausgezahlt oder mit den anfallenden Nebenkosten (bspw. Strom) verrechnet.

Pflichten des Mieters

  • Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich Inventar und Grundstück pfleglich zu behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen.
  • Während Ihres Aufenthaltes ist im Winter der Parkplatz (Carport) sowie der Zugang zum Haus eigenständig von Schnee und Eis frei zu halten (insbesondere die Treppen zur Hütte).
  • Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt aufgeräumt, besenrein und frei von Müll zu hinterlassen (der Müll ist, in die dafür vorgesehenen Behälter, zu entsorgen; Glasmüll ist in den öffentlichen Glasmüll-Containern zu entsorgen [ca. 300m entfernt]). WICHTIG: Asche darf nicht in Kunststoffbehälter - Brandgefahr. Asche gehört in einen Metallbehälter.
  • Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden.
  • Ohne Genehmigung des Vermieters bleibt dem Verwalter das Recht vorbehalten, überzählige, nicht angegebene Mieter auszuweisen.
  • Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
  • Bitte keinen Hunde-Kot im Haus und auf dem Grundstück hinterlassen. 
  • Aus hygienischen Gründen sollen sich die Haustiere nicht in den Schlafräumen aufhalten.
  • Ankunft und Abfahrt gelten wie vorab vereinbart und erfolgen auf eigene Verantwortung.
  • Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden. Alternativ ist ein angebotenes Wäschepaket.
  • Eine Benutzung der Betten ist ohne Bettwäsche nicht erlaubt.
  • Sollten Sie im Mietobjekt Beanstandungen feststellen, sind Sie verpflichtet, um den Schaden so gering wie möglich zu halten, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Verwalter zu melden.

Pflichten des Vermieters

  • Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Mietzeitraum bereitzustellen und alle gemachten Angaben einzuhalten.
  • Änderungen von Ausstattung und Einrichtung bleiben dem Vermieter vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters.
  • Der Verwalter ist während Ihres Aufenthaltes nicht verpflichtet, das Grundstück von Schnee und Eis freizuhalten.

Gerichtsstand

  • Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Wohnsitzgericht des Vermieters zuständig (Leipzig/Deutschland).
  • Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen im Übrigen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.